Im Impulsvortrag werden spezifische Rechtsfragen beim Umgang mit freien Inhalten, z.B. Lehr- und Lernmaterialien oder Fotos, erläutert. Es wird definiert, was unter freien Lehr- und Lernmaterialien zu verstehen ist, was „open“ in diesem Kontext bedeutet und wie das Urheberrecht mit diesem Konzept zusammenhängt. Zudem werden in allgemeinverständlicher und praxisorientierter Weise Fragen zum Urheberrecht, zu Open-Content-Lizenzen (vor allem Creative Commons) und deren Handhabung erläutert.
Die Veranstaltung richtet sich an Lehrkräfte, Schulleitungen und pädagogische Mitarbeitende aus Schulen. Darüber hinaus können auch Personen aus Bildungsverwaltung, Landesinstituten, Forschung oder Initiativen sowie thematisch Interessierte teilnehmen.
Im Workshop Urheberrecht, freie Lizenzen und OER werden Grundlagen und praktische Fragestellungen zu OER, zu freien Lizenzen wie Creative Commons und zum Urheberrecht erläutert und diskutiert.
Hierbei werden Aspekte zur Sprache kommen, wie:
Was sind Urheberrechte, wofür werden sie gewährt und wem stehen sie zu?
Wie definiert sich OER und was hat das mit Urheberrecht zu tun?
Wie werden aus urheberrechtlich geschützten Bildungsmaterialien „offene Bildungsmaterialien“?
Was sind Open-Content-Lizenzen, wie funktionieren sie und wer kann sie vergeben?
Das Ziel ist, den Teilnehmenden ein Grundwissen zu diesen teils komplexen Themen zu vermitteln und erste eigene Einschätzungen zu ermöglichen. Individuelle Rechtsberatung ist in diesem Kontext nicht möglich und aus gesetzlichen Gründen auch nicht zulässig.
Die Veranstaltung besteht aus einem Impulsvortrag des Dozenten mit Präsentation und einer Fragerunde, in der die Teilnehmenden diskutieren und nachfragen können.